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Sportordnung Luftgewehr 3-Stellung

Aus Shooting.Wiki DE

Beim Luftgewehr 3-Stellungskampf gibt es eine ganze Reihe von Regeln aus der DSB Sportordnung zu beachten. Diese werden hier zusammengefasst und z. T. kommentiert aufgelistet. Die Nummern in Klammern sind der Verweis auf die Regel in der Sportordnung. Auf Regeln der Bekleidungskontrolle (z. B. Steifigkeit, Überlappung der Jacke, etc.) wird nicht eingegangen, da der 3-Stellungskampf nur für Schüler/Jugend zugelassen ist und in diesen Altersklassen keine Bekleidungskontrolle stattfindet. Die Regeln/Bestimmungen beziehen sich auf die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes mit Stand vom 01.01.2016.

Gewehr

Das Gewehr darf inkl. angebautem Zubehör (z. B. Handstopp) maximal 5.500g wiegen. Ein Mindestgewicht gibt es nicht (Teil 1, Gewehrtabelle)

Festlegungen (1.5.3 und 1.5.4)

  • Für alle drei Anschläge muss das selbe Gewehr verwendet werden.
  • Während des Wettkampfs gelten nicht als Veränderung: Wechseln des Korns oder der Diopterscheibe, Verstellen der Schaftkappe nach oben/unten oder Verstellen des Handstopps.
  • Zwischen den Stellungen darf die Vorderschafterhöhung sowie die Schaftlänge verändert werden.
  • Es dürfen das komplette Diopter sowie der gesamte Korntunnel getauscht werden.
  • Die Schaftbacke darf verstellt werden.
  • Schaftbacken, die mit bloser Hand verstellt werden können, sind nicht erlaubt.
  • Der Korntunnel darf nicht über die Laufmündung hinausstehen.

Maße (1.5.4)

Alle Maße sind Maximal-Maße.

  • Korntunnel: 50mm lang und einen Durchmesser von 25mm
  • Abstand Mitte Ringkorn zur Mitte der Laufachse: 60mm
  • Abstand Mitte der Laufachse zum tiefsten Punkt des Griffs: 160mm
  • Breite der Schaftbacke: 40mm
  • Breite des Vorderschafts: 60mm
  • Mitte der Laufachse bis zum tiefsten Punkt der Schaftkappe: aufgehoben, diese Beschränkung gibt es nicht mehr
Maximale Höhe der Visierlinie

Schaftkappe (1.4.7)

Die Schaftkappe darf nach oben oder unten verstellt werden. Sie darf entweder um 15mm nach links/rechts verschoben werden oder um eine vertikale Achse gedreht werden. Sie darf NICHT um eine horizontale Achse gegen den Schaft verdreht werden (Abb. 4).

Erlaubte Stellungen der Schaftkappe

Zubehör

Riemen (1.4.5)

Der Riemen darf maximal 40mm breit sein. Er darf nur von einer Seite über den Handrücken oder das Handgelenk laufen. Der Riemen darf das Gewehr (außer an seinem Befestigungspunkt) nicht berühren.

Schießmatten (0.3.5)

Eigene Matten sind nur dann gestattet, wenn der Veranstalter keine Matten stellt. Grundsätzlich ist der Veranstalter verpflichtet Schießmatten zur Verfügung zu stellen. Die Matten müssen folgende Maße besitzen:

  • Der vordere Teil der Matten darf höchstens 50x80cm groß sein, aus zusammendrückbarem Material bestehen und nicht dicker als 50mm sein.
  • Dieser Teil muss bei einer Prüfung mindestens 10mm dick sein. Diese Prüfung erfolgt mit zwei kreisförmigen, im Durchmesser 30mm betragenden, ebenen Flächen, die parallel gegenüberliegend sind. Dazwischen wird das zu prüfende Material gelegt und auf die obere Prüffläche wird ein Gewicht von 5kg gelegt. Im diesem zusammengdrückten Zustand muss die Matte mind. 10mm dick sein.
  • Der Rest der Matte muss zwischen 2 und 50mm dick und mind. 80x200cm groß sein.

Alternativ zu einer Matte können auch zwei Matten unterschiedlicher Dicke verwendet werden. Die festgelegten Maße gelten entsprechend.

Schießtische (0.3.4)

Schießtische zum Kniend- bzw. Liegendschießen müssen mindestens 80x220cm groß sein.

Blenden (0.5.3.2)

  • Am nicht zielenden Auge ist eine Blende von max. 30mm Breite erlaubt (in diesem Fall wird die Blende z. B. unter die Schirmmütze geklemmt und verläuft von oben nach unten)
  • Wird eine Blende am Gewehr oder am Visier befestigt, so darf diese max. 30mm hoch und 100mm (Mitte Diopteröffnung bis zum Ende der Blende) lang sein und nur auf der Seite des nicht zielenden Auges sein.
  • Es sind auf beiden Seiten des Kopfes Seitenblenden erlaubt. Diese können an einer Kopfbedeckung, Schießbrille oder einem Stirnband befestigt werden und dürfen max. 40mm hoch sein und nicht über die Stirn des Schützen hinausragen (von der Seite aus gesehen).
Erlaubte Blenden

Kniendrolle (1.4.2)

Die Rolle darf in Form eines Zylinders maximal 250mm lang sein und einen Durchmesser von 180mm besitzen. Sie muss aus einem weichen und geschmeidigem Material bestehen und darf nicht verformt werden (z. B. durch zusammenbinden).

Anschläge

Kniend (1.1.3)

  • Der linke Ellbogen muss auf dem linken Knie abgestützt werden. Hierbei darf die Spitze des Ellbogens maximal 100mm über das Knie hinausragen bzw. 150mm hinter dem Knie aufgesetzt werden.
  • Es darf ein Schießriemen verwendet werden, dieser darf das Gewehr nicht hinter der linken Hand berühren und kein Teil des Gewehrs oder des Zubehörs dürfen auf dem Riemen aufliegen
  • Wird unter dem Rist des rechten Fußes eine Kniendrolle verwendet, dann darf dieser Fuß maximal 45° zur Seite gedreht werden.
  • Wird keine Kniendrolle verwendet, so darf der Fuß in einem beliebigen Winkel gedreht werden. Hierbei dürfen dann auch die Außenseite des Fußes und der Unterschenkel auf dem Untergrund aufliegen.
  • Wird eine Schießmatte benutzt darf der Schütze komplett oder mit einem, zwei, oder drei Auflagepunkten auf der Matte knien.
  • Zwischen dem Gesäß des Schützen und der Ferse des Schützen dürfen nur die Hose und Unterbekleidung getragen werden (Annahme: mit Ferse ist das hintere Ende des Schießschuhes gemeint, ansonsten dürften die Schützen keine Schießschuhe tragen).
  • Die rechte Hand/der rechte Arm darf weder den linken Arm, die linke Hand, Kleidung oder Riemen berühren
  • Besitzt die Schießhose keinen Gesäßfleck (extra Lage Gummi, o.ä.), darf der Schütze ein Kissen mit maximal 200x200x10mm benutzen

Liegend (1.1.1)

  • Der Schütze darf entweder auf der blanken Oberfläche des Schützenstandes bzw. des Schießtisches oder auf einer Schießmatte liegen
  • Das Gewehr darf nur durch beide Hände und eine Schulter gestützt werden
  • Es darf ein Schießriemen verwendet werden, dieser darf das Gewehr nicht hinter der linken Hand berühren und kein Teil des Gewehrs oder des Zubehörs dürfen auf dem Riemen aufliegen
  • Der Unterarm des Schützen, der den Riemen hält, muss mindestens einen Winkel von 30° zum Untergrund bilden (von der Seite aus gesehen)
  • Die rechte Hand/der rechte Arm darf weder den linken Arm, die linke Hand, Kleidung oder Riemen berühren

Stehend (1.1.2)

  • Das Gewehr darf nur beide Hände, die rechte Schulter, die rechte Hälfte der Brust, die Jacke im Bereich der rechten Brust sowie die Wange berühren.
  • Die rechte Hand/der rechte Arm darf weder den linken Arm, die linke Hand oder Kleidung berühren.
  • Der linke Oberarm sowie der linke Ellbogen dürfen am Brustkorb oder an der Hüfte abgestützt werden.

Reihenfolge der Anschläge & Schießzeiten (1.6 und Teil 1, Gewehrtabelle)

Die Reihenfolge im 3-Stellungskampf ist: kniend, liegend, stehend.

Vor dem Kniendschießen erfolgt eine 15minütige Vorbereitungs-/Probezeit. Bei liegend und stehend liegt das Probeschießen im Ermessen des Schützen. Zwischen den Anschlägen haben die Schützen i.d.R. 5-10 Minuten Zeit zum Umbauen.

Zeiten 3x10 Schuss

  • Kniend: 25 Minuten
  • Liegend: 20 Minuten
  • Stehend: 30 Minuten

Zeiten 3x20 Schuss

  • Kniend: 35 Minuten
  • Liegend: 30 Minuten
  • Stehend: 40 Minuten